Häufig gestellte Fragen zum Einsatz der Subunternehmer aus Polen und der EU

• Allgemeines über unsere Dienstleistung

Was macht die Arthemos Bau so besonders?

Arthemos Bau unterstützt Unternehmen dabei, qualifizierte Subunternehmer-Teams aus dem europäischen Ausland für Bau- und Handwerksprojekte zu finden. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Bedarfsklärung über die Auswahl geeigneter Teams bis zur laufenden Projektunterstützung. Der Werkvertrag wird dabei direkt zwischen Auftraggeber und Subunternehmer geschlossen. Die Arthemos Bau bleibt auch während des Projekts Ansprechpartner für alle Belange.

Wie läuft die Vermittlung ab?

Nach einer gemeinsamen Abstimmung zu Gewerk, Einsatzort, Starttermin und Dauer schlagen wir geeignete Subunternehmer vor. Nach Auswahl schließt der Auftraggeber einen Werkvertrag direkt mit dem Subunternehmer ab. Arthemos Bau bleibt während der gesamten Zusammenarbeit unterstützend tätig.

Welche Vorteile haben Subunternehmer im Vergleich zu eigenen Mitarbeitern?

Der Einsatz von Subunternehmern ermöglicht eine flexible Projektplanung ohne langfristige Personalbindung. Auftraggeber können kurzfristig auf Auftragsspitzen reagieren und zusätzliche Kapazitäten nutzen, ohne typische Lohnnebenkosten wie Urlaub oder Krankheit tragen zu müssen.

Gibt es Risiken von Scheinselbstständigkeit oder verdeckter Arbeitnehmerüberlassung?

Ein klares NEIN! Die von Arthemos Bau vermittelten Subunternehmer arbeiten eigenständig, übernehmen Aufträge für verschiedene Auftraggeber und sind nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Die konkrete Ausgestaltung des Einsatzes vor Ort ist jedoch stets entscheidend und liegt in der Verantwortung der Vertragsparteien.

• Vertrag & Organisation

Wer ist mein Vertragspartner?

Der Werkvertrag wird direkt zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Subunternehmer geschlossen. Arthemos Bau ist nicht Vertragspartei, steht jedoch koordinierend und unterstützend zur Verfügung.

Wie lange dauert es, bis Fachkräfte verfügbar sind?

Je nach Gewerk und Verfügbarkeit können Subunternehmer häufig innerhalb weniger Werktage starten. In saisonalen Hochphasen oder bei Spezialleistungen kann sich die Vorlaufzeit verlängern. Wir empfehlen zwei bis drei Wochen vor Projektstart den Personalbedarf anzumelden.

Was passiert, wenn ich nicht zufrieden bin?

Sollte ein Team nicht deinen Erwartungen entsprechen, kümmern wir uns schnell um Ersatz oder du kannst innerhalb kurzer Frist kündigen. Der erste Einsatztag gilt seit langem als Probetag. Solltest du am Ende des ersten Tages feststellen, dass die Handwerker nicht deinen Erwartungen entsprechen, dann werden diese ausgetauscht. In diesem Fall entstehen für dich keine Kosten für die Arbeiten am ersten Tag.

Wie flexibel sind Einsatzdauer und Arbeitszeiten?

Du bestimmst Einsatzdauer und Arbeitsstunden nach Projektbedarf. Die Teams arbeiten flexibel, meistens über 40 Stunden pro Woche und auch samstags, wenn es nötig ist.

Wie sind die Kündigungsfristen?

In vielen Fällen wird eine kurze, praxisnahe Kündigungsfrist (z. B. 7 Kalendertage) vereinbart; außerdem bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt. Maßgeblich ist immer dein konkreter Vertrag.

• Abrechnung der Arbeit – welche Kosten enstehen?

Wie wird der Einsatz abgerechnet?

In der Praxis erfolgt häufig eine Abrechnung nach Stunden. Durch tägliche Stunden-/Tätigkeitsnachweise behältst du Transparenz und Kontrolle. Die Stundensätze hängen vom Gewerk und dem Anforderungsprofil ab. Wir haben aber auch einige Partner, welche die Arbeiten nach LV abrechnen. Lass uns am besten einmal über dein Projekt sprechen.

Entstehen noch Kosten für die Vermittlung?

Wenn Stundensätze als „All-in“ vereinbart werden, sollen darin typischerweise die relevanten Nebenkosten enthalten sein. Abgerechnet wird nur die bestätigte/abgenommene Leistung – Details ergeben sich aus Angebot und Vertrag.

Unsere Leistung (Suche der Subunternehmer, Beschaffung der Unterlagen, Buchung von Unterkünften, Abrechnung der Leistungen) ist in jedem Fall kostenfrei, denn wir werden von unseren Partnern mit einer Provision vergütet.

Wann wird die Leistung abgerechnet?

In der Regel erhälst du nach einer Woche die erste Abschlagsrechnung. Die Rechnung wird durch uns treuhänderisch im Auftrag des Subunternehmers gestellt. Dein großer Vorteil dabei ist, dass du die Rechnung direkt dem Steuerberater vorlegen kannst, weil diese allen rechtlichen Anforderungen gerecht wird.

Wer haftet für Schäden, die z.B. nach der Fertigstellung auftreten?

Der Subunternehmer bestätigt in der Regel eine entsprechende Absicherung (z. B. Haftpflichtversicherung). Wenn möglich, wird der Schaden nach Abstimmung direkt behoben. Die Arthemos Bau unterstützt bei der Dokumentation und schnellen Klärung.

Gibt es Mindesteinsatzzeiten?

Unsere Partner übernehmen Aufträge nur, wenn es sich für sie lohnt. Ab einer Einsatzzeit von zwei Wochen, lassen sich die meisten Baustellen, nach ein wenig Vorlauf verlässlich mit den erforderlichen Fachkräften besetzen.